SpVg Aurich in großer Finanzkrise
Von Finn · · 3 Min. Lesezeit

Der Männermannschaft droht der Zwangsabstieg Die Sportvereinigung Aurich steht vor einer der schwersten Krisen ihrer Vereinsgeschichte. Der kommissarisch eingesetzte Vorstand hat angekündigt wegen der finanziellen Situation einen Insolvenzantrag stellen zu müssen. Damit geht es längst nicht mehr…
Der Männermannschaft droht der Zwangsabstieg
Die Sportvereinigung Aurich steht vor einer der schwersten Krisen ihrer Vereinsgeschichte. Der kommissarisch eingesetzte Vorstand hat angekündigt wegen der finanziellen Situation einen Insolvenzantrag stellen zu müssen. Damit geht es längst nicht mehr nur um offene Rechnungen und die Zukunft des Vereins. Auch sportlich könnten die Folgen erheblich sein.
Die SpVg Aurich kommt bereits seit Monaten nicht zur Ruhe. Im Sommer hatten mehrere Verantwortliche ihre Ämter niedergelegt. Dazu gehörten der damalige Vorsitzende sowie weitere Personen aus der sportlichen Leitung. Ein neuer Vorstand übernahm die Vereinsführung zunächst kommissarisch und musste sich einen Überblick über die finanzielle Lage verschaffen.
Nach der Prüfung der Unterlagen folgte nun die ernüchternde Nachricht. Der Verein sieht offenbar keine andere Möglichkeit mehr als den Gang zum Amtsgericht. Wie hoch die finanziellen Verpflichtungen genau sind und wie es zu der schwierigen Situation kommen konnte ist bisher nicht vollständig öffentlich bekannt.
Zwangsabstieg für die Männermannschaft möglich
Besonders schwer könnten die sportlichen Folgen für die erste Männermannschaft ausfallen. Sie spielt aktuell in der Bezirksliga Weser Ems und steht dort bereits sportlich unter großem Druck.
Nach der Spielordnung des Niedersächsischen Fußballverbandes gilt die klassenhöchste Männermannschaft eines insolventen Vereins als nicht sportlicher Absteiger. Voraussetzung dafür ist dass das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
In diesem Fall müsste die erste Männermannschaft die Bezirksliga unabhängig von ihrem sportlichen Abschneiden verlassen. Außerdem könnten die bereits ausgetragenen sowie die noch anstehenden Spiele aus der Wertung genommen werden.
Die Ankündigung eines Insolvenzantrags allein bedeutet allerdings noch nicht dass der Zwangsabstieg bereits endgültig feststeht. Entscheidend sind die tatsächliche Antragstellung und die anschließende Entscheidung des Insolvenzgerichts.
Andere Regelung für die Frauenmannschaft
Für die erste Frauenmannschaft gelten andere Bestimmungen. Sie spielt in der Regionalliga Nord und unterliegt damit dem Regelwerk des Norddeutschen Fußballverbandes.
Wenn ein Verein während der laufenden Saison selbst einen Insolvenzantrag stellt sieht die dortige Spielordnung im Frauenbereich grundsätzlich einen Abzug von sechs Punkten vor. Der zuständige Ausschuss trifft die endgültige Entscheidung.
