Vier Jahre Haft: Ehepaar aus Norden wegen bewaffneten Drogenhandels verurteilt
Von Finn · · 3 Min. Lesezeit

Das Landgericht Aurich hat einen 26 Jahre alten Mann und seine 24-jährige Ehefrau zu jeweils vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Paar mit Cannabis, Kokain, Fentanyl und weiteren…
Das Landgericht Aurich hat einen 26 Jahre alten Mann und seine 24-jährige Ehefrau zu jeweils vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Paar mit Cannabis, Kokain, Fentanyl und weiteren verschreibungspflichtigen Medikamenten gehandelt hatte.
Aurich/Norden. Für ein junges Ehepaar aus Norden endet ein Verfahren vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich mit mehrjährigen Haftstrafen. Beide Angeklagten wurden zu jeweils vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht bewertete den Drogenhandel als bewaffnet, weil sich in der Wohnung zahlreiche Hieb- und Stichwaffen befanden und einige davon in unmittelbarer Nähe zu den Drogen aufbewahrt wurden.
Gegenstand des Verfahrens waren Taten aus dem Februar 2025. Nach Überzeugung der Strafkammer handelte das Paar nicht nur mit Cannabis, sondern ebenfalls mit Kokain, Fentanyl und anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
Angeklagte räumten nur Cannabis-Handel ein
Die Angeklagten gestanden nach dem vorliegenden Bericht den Handel mit Cannabis. Den Verkauf von Kokain und Medikamenten bestritten sie dagegen. Diese Substanzen seien ausschließlich für den eigenen Konsum bestimmt gewesen, lautete ihre Darstellung.
Das Gericht folgte dieser Erklärung nicht. Eine wichtige Rolle spielten offenbar ausgewertete Chatnachrichten. In den Unterhaltungen sollen unterschiedliche Substanzen erwähnt worden sein – darunter Fentanyl und Ecstasy. Die Kammer sah darin Hinweise, die gegen einen ausschließlichen Eigenkonsum sprachen.
Auch die finanzielle Situation des Paares floss in die Bewertung ein. Beide verfügten dem Bericht zufolge zur Tatzeit über keine regulären Arbeitseinkünfte. Gleichzeitig soll sich Kokain mit einem geschätzten Wert von 6.000 bis 8.000 Euro in der Wohnung befunden haben. Nach Ansicht des Gerichts ließ sich ein eigener Kokainkonsum in diesem Umfang nicht allein durch Einnahmen aus dem Verkauf von Cannabis finanzieren.
Waffen in unmittelbarer Nähe zu den Drogen
Besonders schwer wog der Fund zahlreicher Hieb- und Stichwaffen. Die Verteidigung argumentierte, der Mann habe Waffen gesammelt beziehungsweise aus einem persönlichen Sicherheitsbedürfnis heraus besessen. Sie seien nicht für den Drogenhandel vorgesehen gewesen.
Die Strafkammer bewertete die Situation anders. Entscheidend war demnach unter anderem, dass mehrere Waffen griffbereit bei den Drogen lagen. Aus Sicht des Gerichts deutete dies darauf hin, dass sie der Abschreckung oder der Verteidigung der illegalen Vorräte dienen konnten.
