AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt: Ein Triumph mit vielen offenen Fragen
Von Finn · · 9 Min. Lesezeit
Die AfD hat die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt deutlich gewonnen. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Landeswahlleitung erreichte sie 43,8 Prozent der Stimmen. Die CDU landete mit 17,2 Prozent weit abgeschlagen auf dem zweiten Platz. Damit…
Die AfD hat die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt deutlich gewonnen. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Landeswahlleitung erreichte sie 43,8 Prozent der Stimmen. Die CDU landete mit 17,2 Prozent weit abgeschlagen auf dem zweiten Platz. Damit hat die AfD ihr Ergebnis von 2021 mehr als verdoppelt und ihren bislang größten Erfolg bei einer Landtagswahl erzielt.
Die absolute Mehrheit hat sie dennoch verfehlt. Der Wahlsieg bedeutet deshalb nicht automatisch, dass die AfD künftig die Regierung stellt. Dafür benötigt sie entweder Unterstützung aus einer anderen Fraktion oder ausreichend Stimmen bei der Wahl des Ministerpräsidenten.
Unabhängig von den schwierigen Mehrheitsverhältnissen ist das Ergebnis eine politische Zäsur. Es wirft aber auch eine entscheidende Frage auf: Wie tragfähig, finanzierbar und verfassungskonform sind die Pläne, mit denen die AfD diesen Wahlerfolg errungen hat?
Ein demokratischer Wahlsieg – aber kein Freibrief
Zunächst muss festgehalten werden: Die AfD wurde in einer freien und demokratischen Wahl stärkste Kraft. Die Stimmen ihrer Wählerinnen und Wähler sind genauso gültig wie die Stimmen für jede andere zugelassene Partei.
Aus einem Wahlsieg folgt allerdings kein Anspruch darauf, ohne parlamentarische Mehrheit regieren zu können. Ebenso wenig entbindet ein starkes Ergebnis eine Partei davon, ihre Vorhaben an Verfassung, Gesetzen und den finanziellen Möglichkeiten des Landes messen zu lassen.
Gerade beim sogenannten Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt zeigen sich erhebliche Widersprüche zwischen weitreichenden Versprechen und ihrer tatsächlichen Umsetzbarkeit.
Mindestens 2,2 Milliarden Euro fehlen jedes Jahr
Die AfD verspricht gleichzeitig neue Sozialleistungen, zusätzliche Förderungen, Steuer- und Abgabensenkungen, mehr Personal in bestimmten Bereichen und einen Verzicht auf neue Schulden.
Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle hat die bezifferbaren Vorhaben untersucht. Das Ergebnis fällt deutlich aus: Zwischen den zusätzlichen Ausgaben beziehungsweise Mindereinnahmen und der erkennbaren Gegenfinanzierung klafft eine Lücke von mindestens 2,2 Milliarden Euro pro Jahr.
Zum Vergleich: Der gesamte Landeshaushalt Sachsen-Anhalts umfasst ungefähr 15 Milliarden Euro. Die errechnete Lücke entspräche somit einem erheblichen Anteil des verfügbaren Etats.
„Mindestens“ bedeutet zudem, dass nur jene Maßnahmen berücksichtigt werden konnten, für die sich einigermaßen belastbare Kosten ermitteln ließen. Weitere Versprechen könnten die tatsächliche Summe noch erhöhen.
Zu den kostspieligen Vorhaben gehört beispielsweise ein Baby-Begrüßungsgeld von 2.000 Euro für die ersten beiden Kinder und 4.000 Euro für jedes weitere Kind. Anspruch sollen allerdings nur Familien haben, bei denen mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und beide Eltern seit mindestens einem Jahr ihren Erstwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.
Die AfD nennt Einsparungen bei Migration, politischen Projekten und Verwaltung als Gegenfinanzierung. Nach Einschätzung der Wirtschaftsforscher reichen diese Angaben jedoch nicht annähernd aus. Ein Teil der angenommenen Einsparungen kann durch eine Landesregierung rechtlich überhaupt nicht vollständig umgesetzt werden.
Damit entsteht ein Grundproblem: Wer gleichzeitig mehr Geld ausgeben, Einnahmen senken und keine neuen Schulden aufnehmen will, muss sehr genau erklären, wo Milliarden eingespart werden sollen. Diese nachvollziehbare Gesamtrechnung liefert das Programm nicht.
Viele Forderungen liegen außerhalb der Landeskompetenz
Ein weiteres Problem betrifft die Zuständigkeit. Eine Landesregierung kann nicht frei über Bundesrecht, internationale Verträge oder das Grundgesetz verfügen.
Die AfD möchte beispielsweise das Grundrecht auf Asyl in ein vom Staat gewährtes „Gnadenrecht“ umwandeln. Sachsen-Anhalt könnte das nicht allein beschließen. Dafür wären Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat notwendig.
Auch das Staatsangehörigkeitsrecht, Grenzkontrollen und der subsidiäre Schutz werden hauptsächlich auf Bundes- oder europäischer Ebene geregelt. Sachsen-Anhalt verfügt im Bundesrat lediglich über vier von 69 Stimmen.
Eine AfD-Landesregierung könnte entsprechende Initiativen starten. Sie könnte die angekündigten Veränderungen aber nicht aus eigener Kraft durchsetzen. Wenn ein Landeswahlprogramm den Eindruck vermittelt, eine neue Regierung könne solche Forderungen unmittelbar verwirklichen, entstehen Erwartungen, die sie voraussichtlich nicht erfüllen kann.
Eine Analyse des Politikwissenschaftlers Sven Leunig kommt zu dem Ergebnis, dass nur ungefähr ein Drittel der untersuchten AfD-Forderungen innerhalb der rechtlichen und finanziellen Grenzen tatsächlich umsetzbar wäre.
Ist die AfD Sachsen-Anhalt „gesichert rechtsextrem“?
Ja – allerdings ist eine genaue Formulierung wichtig.
Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt stuft den AfD-Landesverband seit November 2023 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Das ist die Bewertung der zuständigen Landesverfassungsschutzbehörde.
Die Einstufung bedeutet, dass die Behörde nach ihrer Prüfung hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte dafür sieht, dass der Landesverband Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt. Die Partei weist diese Bewertung zurück.
Die Einstufung ist weder mit einem Parteiverbot noch mit einer strafrechtlichen Verurteilung aller Mitglieder gleichzusetzen. Über ein Verbot könnte ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Auch darf nicht automatisch jedem einzelnen Mitglied eine konkrete rechtsextreme Überzeugung unterstellt werden.
Trotzdem ist die Einstufung keine beiläufige politische Meinungsäußerung. Sie ist eine formelle Bewertung einer staatlichen Fachbehörde und muss bei der Beurteilung des Landesverbandes ernst genommen werden.
Was ist im Programm rechtsextrem oder zumindest demokratiepolitisch problematisch?
Nicht jede konservative oder migrationskritische Forderung ist automatisch rechtsextrem. Kritisch wird es dort, wo Menschen abhängig von Herkunft, Abstammung oder zugeschriebener kultureller Zugehörigkeit unterschiedlich bewertet werden und ein ethnisch verstandenes Volk über die Gleichheit der Bürger gestellt wird.
Im AfD-Programm finden sich dafür mehrere Anhaltspunkte.
Ein ethnisch aufgeladenes Gesellschaftsbild
Die AfD bezeichnet Migration unter anderem als „kulturfremde und inländerfeindliche Massenmigration“. Zugleich spricht sie vom „Sterben unseres Volkes“ und erklärt eine Familie aus Vater, Mutter und möglichst vielen Kindern zum gesellschaftlichen Leitbild.
Das geplante Baby-Begrüßungsgeld soll nicht allen dauerhaft in Sachsen-Anhalt lebenden Familien zustehen. Mindestens ein Elternteil muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Familien mit zwei ausländischen Elternteilen würden selbst bei dauerhaftem Aufenthalt ausgeschlossen.
Diese Verbindung von Familienförderung, Staatsangehörigkeit und dem erklärten Ziel, die „einheimische Bevölkerung“ zu stärken, kann als Ausdruck eines ethnonationalistischen Gesellschaftsverständnisses gelesen werden.
„Remigration“ als zentrales Politikfeld
Das größte Kapitel des Programms trägt die Überschrift „Einwanderung und Remigration“. Darin kündigt die Partei eine „Abschiebe- und Remigrationsoffensive“ an.
Nicht jede freiwillige Rückkehrförderung oder Abschiebung ausreisepflichtiger Menschen ist verfassungswidrig. Solche Instrumente existieren bereits. Entscheidend sind jedoch Reichweite, Zielgruppe und Sprache des politischen Konzepts.
Das AfD-Programm beschränkt sich nicht auf vollziehbar ausreisepflichtige Personen. Es fordert unter anderem, Ukrainer nicht länger pauschal als Kriegsflüchtlinge anzuerkennen, ihre Sozialleistungen zu verringern und ihre Rückkehr vorzubereiten.
Gleichzeitig arbeitet der Text wiederholt mit pauschalisierenden Begriffen und stellt Migration als Gefahr für Identität, Sicherheit, Finanzen und sogar die Umwelt dar. Kritiker sehen darin nicht nur eine Verschärfung des Aufenthaltsrechts, sondern den Versuch, Zugehörigkeit nach ethnischen und kulturellen Kriterien neu zu bestimmen.
Abwertung queerer Lebensweisen
Das Programm beschreibt nicht reproduktive Lebensweisen als „sexuelle Abweichungen“. Die AfD behauptet außerdem, die LGBTQ-Bewegung wolle die „tradierte Normalität“ zerstören.
Regenbogenflaggen sollen an Schulen verboten werden. Stattdessen soll die Familie aus Mann und Frau als gesellschaftliches Vorbild vermittelt werden.
Politische Kritik an einzelnen Bildungsangeboten ist legitim. Die pauschale Darstellung queerer Menschen beziehungsweise ihrer Interessenvertretungen als Gefahr für eine angeblich normale Gesellschaft überschreitet jedoch die Grenze einer nüchternen Sachdebatte. Sie wertet bestimmte Lebensweisen ab und stellt ihre gesellschaftliche Gleichberechtigung infrage.
Rassismus wird weitgehend bestritten
Im Kapitel zur Bildung behauptet die AfD, „echten Rassismus“ gebe es kaum noch. Deshalb will sie die Landesförderung des Netzwerks „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ beenden.
Diese Darstellung ignoriert dokumentierte rassistische Straftaten und Diskriminierungserfahrungen. Sie verschiebt den Schwerpunkt: Nicht Rassismus erscheint im Programm als zentrales Problem, sondern dessen Thematisierung und die angebliche Benachteiligung „patriotischer“ Positionen.
Patriotische Neuausrichtung der Schulen
Die AfD möchte den Erziehungsauftrag der Schulen verändern. Antidiskriminierung soll weniger Gewicht erhalten, während das Bekenntnis zu „Volk und Heimat“ gestärkt werden soll.
An Schulen soll täglich die Bundesflagge gehisst werden. Das gemeinsame Singen der Nationalhymne soll bei Feierlichkeiten einen festen Platz bekommen. Im Geschichtsunterricht möchte die Partei die Reichsgründung von 1871 und die aus ihrer Sicht positive Bedeutung des Deutschen Kaiserreichs stärker hervorheben.
Patriotismus ist nicht automatisch extremistisch. Problematisch wird eine solche Politik jedoch, wenn sie mit der Abwertung von Minderheiten, der Zurückdrängung der Antidiskriminierungsarbeit und einem ethnisch verstandenen Volksbegriff verbunden wird.
Angriff auf Erinnerungskultur und Provenienzforschung
Die AfD will die Landesförderung für das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste streichen. Die Erforschung von unrechtmäßig erworbenen Museumsbeständen aus Kolonialzeit, Nationalsozialismus und DDR bezeichnet das Programm als künstliche Aufrechterhaltung eines Schuldgefühls.
Zugleich spricht es von einer angeblich konstruierten „kolonialen Schuld“. Diese Formulierungen zeigen eine deutliche Abwehr gegenüber einer kritischen Aufarbeitung deutscher Geschichte.
Erinnerungskultur darf selbstverständlich diskutiert werden. Wer die Untersuchung möglicher NS-Raubkunst jedoch hauptsächlich als überflüssige Schuldsuche darstellt, riskiert, historisches Unrecht zu verharmlosen und berechtigte Ansprüche früherer Eigentümer oder ihrer Erben zu erschweren.
Das geplante Ende der Inklusion
Besonders scharf kritisiert wird die Bildungspolitik der AfD. In ihrem Programm bezeichnet sie den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung als gescheitertes „Experiment“.
Dort heißt es zudem, behinderte Kinder würden den Unterrichtsfortgang „lähmen“. Die Partei kündigt an, die Inklusion „unverzüglich“ zu beenden und Förderschulen auszubauen.
Mehr Unterstützung für Förderschulen ist grundsätzlich diskutierbar. Eine vollständige Abschaffung inklusiver Angebote könnte jedoch gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes und gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstoßen.
Die verwendete Sprache ist ebenfalls problematisch. Kinder mit Behinderung werden nicht als Schülerinnen und Schüler mit einem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe dargestellt, sondern teilweise als Belastung für den Unterricht.
Aufweichung der Schulpflicht
Die AfD möchte die bestehende Schulpflicht durch eine sogenannte Bildungspflicht ersetzen. Eltern sollen dadurch mehr Möglichkeiten erhalten, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten.
Die allgemeine Schulpflicht ist allerdings in der Landesverfassung Sachsen-Anhalts verankert. Eine grundlegende Änderung könnte eine Zweidrittelmehrheit im Landtag erfordern, über die die AfD nicht verfügt.
Hinzu kommt der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag. Schulen vermitteln nicht nur Fachwissen. Sie bringen Kinder mit unterschiedlichen Lebensweisen, politischen Ansichten und sozialen Hintergründen zusammen. Eine weitreichende Verlagerung ins Elternhaus könnte Parallelwelten und soziale Isolation fördern.
Wirtschaftliche Risiken statt einfacher Lösungen
Auch wirtschaftspolitisch bleiben erhebliche Fragen offen. Sachsen-Anhalt benötigt Fachkräfte, Investitionen und international konkurrenzfähige Hochschulen. Eine migrationsfeindliche Atmosphäre könnte ausländische Beschäftigte, Wissenschaftler und Unternehmen abschrecken.
Zugleich will die AfD das international etablierte Bachelor- und Mastersystem zurückdrängen. Wirtschaftsforscher warnen, dass ein solcher Sonderweg die Attraktivität der Hochschulen beeinträchtigen und die Anerkennung von Abschlüssen erschweren könnte.
Auch die angekündigte energiepolitische Kehrtwende ist nicht allein durch eine Landesregierung umsetzbar. Entscheidungen über Kernkraft, europäische Klimaregeln oder zentrale Elemente des Energierechts fallen überwiegend auf Bundes- und EU-Ebene.
Die AfD verspricht damit an mehreren Stellen Lösungen, für die Sachsen-Anhalt weder die alleinige Zuständigkeit noch eine überzeugende Finanzierung besitzt.
Kritik ersetzt keine Analyse des Wahlergebnisses
Eine kritische Betrachtung des AfD-Programms darf nicht dazu führen, die Gründe für ihren Wahlerfolg zu ignorieren. Viele Menschen sind mit der bisherigen Politik unzufrieden. Sie sorgen sich um Preise, Arbeitsplätze, Migration, Sicherheit und die wirtschaftliche Zukunft ihrer Region.
Die etablierten Parteien müssen sich deshalb fragen lassen, warum sie einen großen Teil der Bevölkerung nicht mehr erreichen. Wer den Wahlerfolg ausschließlich mit Extremismus erklärt, macht es sich zu einfach.
Genauso falsch wäre es jedoch, aus der Unzufriedenheit der Wähler abzuleiten, die konkreten AfD-Pläne müssten nicht mehr kritisch geprüft werden. Ein demokratisches Mandat setzt Verfassung, Menschenrechte und Haushaltsregeln nicht außer Kraft.
Zwischen Wahlsieg und Regierungsfähigkeit
Die AfD hat die Wahl deutlich gewonnen. Ob sie tatsächlich eine Regierung bilden kann, bleibt offen. Ebenso offen ist, wie sie ihre teuren Versprechen finanzieren und ihre rechtlich kaum umsetzbaren Forderungen verwirklichen will.
Das Programm enthält einzelne Forderungen, die sich im Rahmen demokratischer Politik diskutieren lassen. Gleichzeitig finden sich darin ethnonationalistische Vorstellungen, pauschalisierende Aussagen über Migranten, eine Abwertung queerer Menschen, Angriffe auf Inklusion und eine problematische Haltung zur historischen Aufarbeitung.
Der Wahlsieg ist deshalb nicht nur ein Triumph für die AfD. Er ist auch ein Prüfauftrag: Nun muss die Partei zeigen, ob hinter den zugespitzten Forderungen tatsächlich eine finanzierbare, rechtmäßige und verantwortungsvolle Politik steht.
Nach der bisherigen Analyse des Programms bestehen daran erhebliche Zweifel.