Die AfD hat die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt deutlich gewonnen. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Landeswahlleitung erreichte sie 43,8 Prozent der Stimmen. Die CDU landete mit 17,2 Prozent weit abgeschlagen auf dem zweiten Platz. Damit hat die AfD ihr Ergebnis von 2021 mehr als verdoppelt und ihren bislang größten Erfolg bei einer Landtagswahl erzielt.

Die absolute Mehrheit hat sie dennoch verfehlt. Der Wahlsieg bedeutet deshalb nicht automatisch, dass die AfD künftig die Regierung stellt. Dafür benötigt sie entweder Unterstützung aus einer anderen Fraktion oder ausreichend Stimmen bei der Wahl des Ministerpräsidenten.

Unabhängig von den schwierigen Mehrheitsverhältnissen ist das Ergebnis eine politische Zäsur. Es wirft aber auch eine entscheidende Frage auf: Wie tragfähig, finanzierbar und verfassungskonform sind die Pläne, mit denen die AfD diesen Wahlerfolg errungen hat?

Ein demokratischer Wahlsieg – aber kein Freibrief

Zunächst muss festgehalten werden: Die AfD wurde in einer freien und demokratischen Wahl stärkste Kraft. Die Stimmen ihrer Wählerinnen und Wähler sind genauso gültig wie die Stimmen für jede andere zugelassene Partei.

Aus einem Wahlsieg folgt allerdings kein Anspruch darauf, ohne parlamentarische Mehrheit regieren zu können. Ebenso wenig entbindet ein starkes Ergebnis eine Partei davon, ihre Vorhaben an Verfassung, Gesetzen und den finanziellen Möglichkeiten des Landes messen zu lassen.

Gerade beim sogenannten Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt zeigen sich erhebliche Widersprüche zwischen weitreichenden Versprechen und ihrer tatsächlichen Umsetzbarkeit.

Mindestens 2,2 Milliarden Euro fehlen jedes Jahr

Die AfD verspricht gleichzeitig neue Sozialleistungen, zusätzliche Förderungen, Steuer- und Abgabensenkungen, mehr Personal in bestimmten Bereichen und einen Verzicht auf neue Schulden.

Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle hat die bezifferbaren Vorhaben untersucht. Das Ergebnis fällt deutlich aus: Zwischen den zusätzlichen Ausgaben beziehungsweise Mindereinnahmen und der erkennbaren Gegenfinanzierung klafft eine Lücke von mindestens 2,2 Milliarden Euro pro Jahr.

Zum Vergleich: Der gesamte Landeshaushalt Sachsen-Anhalts umfasst ungefähr 15 Milliarden Euro. Die errechnete Lücke entspräche somit einem erheblichen Anteil des verfügbaren Etats.

„Mindestens“ bedeutet zudem, dass nur jene Maßnahmen berücksichtigt werden konnten, für die sich einigermaßen belastbare Kosten ermitteln ließen. Weitere Versprechen könnten die tatsächliche Summe noch erhöhen.