Drei Männer sollen in Leer gemeinschaftlich auf einen 48-Jährigen eingeschlagen und eingetreten haben. Während des Angriffs zog der Verletzte eine Schreckschusswaffe. Zwei mutmaßliche Angreifer wurden von der Polizei angetroffen, nach dem dritten Mann wird weiterhin gesucht.

Eine gewaltsame Auseinandersetzung im Stadtgebiet von Leer beschäftigt die Polizei. Der Vorfall ereignete sich am Freitagnachmittag, 11. September 2026, gegen 16.50 Uhr im Bereich der Bahnunterführung an der Bremer Straße.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen sollen drei Männer einen 48-Jährigen angegriffen haben. Die Gruppe soll gemeinschaftlich auf den Mann eingeschlagen und eingetreten haben.

Angegriffener zieht Schreckschusswaffe

Während des Angriffs zog der 48-Jährige nach Angaben der Polizei eine Schreckschusswaffe. Ob er die Waffe lediglich zeigte oder damit drohte, geht aus der veröffentlichten Polizeimeldung nicht eindeutig hervor. Von einer Schussabgabe berichtet die Polizei nicht.

Ein Zeuge beobachtete die Auseinandersetzung und verständigte die Einsatzkräfte. Als die Polizeibeamten an der Bahnunterführung eintrafen, befanden sich das Opfer und zwei der drei mutmaßlichen Angreifer noch vor Ort.

Bei den beiden angetroffenen Beschuldigten handelt es sich laut Polizei um einen 24-jährigen und einen 47-jährigen Mann aus Leer. Der dritte beteiligte Mann konnte offenbar entkommen. Zu seiner Identität oder seinem möglichen Aufenthaltsort liegen bislang keine öffentlich bekannten Angaben vor.

48-Jähriger an mehreren Körperstellen verletzt

Der angegriffene Mann erlitt leichte Verletzungen an der Hand, am Knie, am Rücken und am Kopf. Ein Rettungswagen war zur medizinischen Versorgung vor Ort. Der 48-Jährige lehnte eine Behandlung durch den Rettungsdienst jedoch ab.

Warum es zu der Auseinandersetzung kam und ob sich die beteiligten Personen bereits kannten, ist bislang nicht bekannt. Auch zu einem möglichen Streit im Vorfeld machte die Polizei keine Angaben.

Strafverfahren gegen zwei Männer eingeleitet

Gegen die beiden angetroffenen Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet. Ob weitere Vorwürfe hinzukommen, müssen die laufenden Ermittlungen zeigen.

Für alle Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.