Die Kommunalwahl vom 13. September 2026 könnte in Teilen der Region ein juristisches Nachspiel haben. In Wilhelmshaven und im Landkreis Friesland liegen Einsprüche gegen wichtige Direktwahlen vor. Zusätzlich muss Wilhelmshaven eine Stimmzettelpanne bei der Stadtratswahl aufarbeiten.

Fest steht allerdings auch, dass bislang keine Neuwahl beschlossen wurde. Zunächst müssen die zuständigen politischen Gremien und möglicherweise später die Verwaltungsgerichte über die Einsprüche entscheiden.

Einspruch gegen die Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven

Der AfD Politiker Thorsten Moriße wollte bei der Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven antreten. Der zuständige Wahlausschuss ließ ihn jedoch nicht zur Wahl zu. Begründet wurde die Entscheidung mit Zweifeln daran, dass der Bewerber jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten werde.

Vor der Wahl versuchte Moriße, seine Teilnahme mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Oldenburg durchzusetzen. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Es erklärte unter anderem, dass Entscheidungen aus einem laufenden Wahlverfahren grundsätzlich erst nach der Wahl in einem Wahlprüfungsverfahren umfassend kontrolliert werden sollen.

Das Gericht stellte dabei nicht abschließend fest, ob sämtliche Gründe für den Ausschluss ausreichend waren. Es sah aber keinen offensichtlich rechtswidrigen Vorgang, der ein Eingreifen noch vor dem Wahltag erforderlich gemacht hätte.

Mittlerweile hat Moriße Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl eingelegt. Damit muss sich der neue Rat der Stadt Wilhelmshaven mit dem Fall beschäftigen. Sollte der Einspruch abgelehnt werden, kann der Streit vor dem Verwaltungsgericht fortgesetzt werden.

Landratswahl im Landkreis Friesland ebenfalls angefochten

Ein vergleichbares Verfahren läuft im Landkreis Friesland. Dort wurde der AfD Bundestagsabgeordnete Martin Sichert nicht als Kandidat für die Landratswahl zugelassen. Auch bei ihm begründete der Wahlausschuss die Entscheidung mit Zweifeln an seiner Verfassungstreue.

Sichert scheiterte vor der Wahl ebenfalls mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Oldenburg. Das Gericht erklärte, dass bei der Prüfung nicht allein seine Parteimitgliedschaft berücksichtigt worden sei. In die Bewertung seien auch öffentliche Äußerungen und persönliche politische Betätigungen eingeflossen.

Die Landratswahl gewann Rolf Neuhaus von der SPD bereits im ersten Wahlgang mit 57,5 Prozent. Sichert hat dennoch Einspruch eingelegt und fordert eine Wiederholung der Wahl. Über den Einspruch muss zunächst der Kreistag entscheiden. Auch hier könnte anschließend ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht folgen.