EWE erhöht Strom- und Gaspreise. Was betroffene Haushalte jetzt wissen müssen
Von Finn · · 2 Min. Lesezeit

Für betroffene EWE-Kunden wird Energie zum Jahreswechsel teurer. Nach einem Bericht der Kreiszeitung erhöht der Versorger zum 1. Januar 2027 seine Strom- und Erdgaspreise in der Grundversorgung. Auch Haushalte in Ostfriesland sollten deshalb ihre Vertragsunterlagen und mögliche…
Für betroffene EWE-Kunden wird Energie zum Jahreswechsel teurer. Nach einem Bericht der Kreiszeitung erhöht der Versorger zum 1. Januar 2027 seine Strom- und Erdgaspreise in der Grundversorgung. Auch Haushalte in Ostfriesland sollten deshalb ihre Vertragsunterlagen und mögliche Preisänderungsschreiben prüfen.
Beim Strom steigt der veröffentlichte Arbeitspreis von 29,63 auf 34,58 Cent brutto je Kilowattstunde. Der jährliche Grundpreis erhöht sich von 224,80 auf 229,55 Euro. Bei einem unveränderten Jahresverbrauch von 2.500 Kilowattstunden ergibt das Mehrkosten von 128,50 Euro.
Beim Erdgas steigt der Arbeitspreis von 11,01 auf 12,90 Cent brutto je Kilowattstunde. Der jährliche Grundpreis erhöht sich von 278,28 auf 295,11 Euro. Bei 15.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch bedeutet das rund 300 Euro zusätzlich. Als wesentlichen Grund nennt EWE laut dem Bericht gestiegene Beschaffungskosten.
Nicht jeder Haushalt zahlt denselben Aufschlag
Die Beispiele sind keine pauschale Mehrbelastung für sämtliche EWE-Kunden. Entscheidend sind der eigene Tarif, die geltenden Vertragsbedingungen und der tatsächliche Verbrauch. Wer einen Sondervertrag hat, sollte die genannten Grundversorgungspreise deshalb nicht ungeprüft auf seine Rechnung übertragen.
Auch der monatliche Abschlag ist nicht mit den endgültigen Kosten gleichzusetzen. Er ist eine Vorauszahlung. Wie hoch die Jahresrechnung ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wie viel Energie tatsächlich verbraucht wurde.
Was Kunden prüfen können
EWE empfiehlt auf seiner Serviceseite, den Abschlag bei einer Preisänderung zu überprüfen. Eine passende Anpassung kann das Risiko einer späteren Nachzahlung verringern. Der bisherige Jahresverbrauch steht auf der letzten Abrechnung und bietet eine Grundlage für die eigene Kalkulation.
Wer eine Preisanpassungsmitteilung erhalten hat, kann laut EWE ein Sonderkündigungsrecht nutzen. Die dafür maßgebliche Frist steht im jeweiligen Schreiben. Kunden sollten dieses deshalb sorgfältig lesen und nicht allein auf allgemeine Angaben im Internet vertrauen.
Für einen Preisvergleich zählt die gesamte Jahresrechnung. Ein niedriger Arbeitspreis allein sagt noch nicht, ob ein Angebot insgesamt günstiger ist. Auch Grundpreis, Laufzeit und Bedingungen möglicher Boni gehören in die Rechnung.
Stand ist der 5. November 2026. Maßgeblich für den einzelnen Haushalt sind die persönlichen Vertragsunterlagen und die Mitteilung des Versorgers.
Das Titelbild ist eine symbolische Darstellung.
